RS OGH 1977/3/15 3Ob24/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.1977
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Norm

EO §296
EO §325 Abs2
EO §326 Abs2

Rechtssatz

Der betreibende Gläubiger kann im Falle, daß dem Verpflichteten nur ein Teil der Spareinlage zusteht, die Pfändung des Anspruches auf Herausgabe des Sparbuches ohne Beschränkung auf eine Quote begehren. Die Anspruchsexekution kann dann auf die Teilforderung fortgeführt werden; der Anspruch auf Herausgabe besteht in diesem Fall als gewöhnliche Geldforderung des Verpflichteten bezüglich seines Anteiles am Sparguthaben.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 24/77
    Entscheidungstext OGH 15.03.1977 3 Ob 24/77
    EvBl 1977/258 S 639 = JBl 1978,321

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0003895

Dokumentnummer

JJR_19770315_OGH0002_0030OB00024_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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