Norm
ABGB §901 II5Rechtssatz
Die persönliche Eignung des nur Teilnehmers an einem Programmiererkurs ist nicht für den Ausbildungskurs Geschäftsgrundlage, sondern auch für den mit diesem eine wirtschaftliche Einheit bildenden Kreditvertrag betreffend die Kurskosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017641Dokumentnummer
JJR_19770316_OGH0002_0010OB00796_7600000_001