Norm
KO §1 Abs1Rechtssatz
Die Stellung als Konkursgläubiger mit allen ihren Nachteilen und Beschränkungen ist von der Ausübung der damit verbundenen Rechte besonders auf Anmeldung der Forderung unabhängig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0063863Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2021