Norm
AnfO §1 Abs1Rechtssatz
Das Anfechtungsmonopol des Masseverwalters im Konkurs beinhaltet ein Exekutionsmonopol in bezug auf früher erworbene Anfechtungstitel. Ein Konkursgläubiger, der noch vor der Konkurseröffnung eine Schenkung des Gemeinschuldners gegen den Beschenkten mit Erfolg angefochten hat, kann daher nicht den Masseverwalter auf Duldung der Exekution (hier: ungeachtet eines vom Gemeinschuldner vorbehaltenen Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes an der geschenkten Liegenschaft) klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0050577Dokumentnummer
JJR_19770316_OGH0002_0010OB00818_7600000_001