Norm
ABGB §358 IIIRechtssatz
Ob die Schuld des Treuhänders durch den Treugeber vor oder nach der Konkurseröffnung getilgt wurde, ist für den Aussonderungsanspruch ohne Bedeutung. Der diesem zugrundeliegende Gegenstand darf nur im Zeitpunkt der Geltendmachung des Aussonderungsanspruches nicht zur Konkursmasse gehören.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010513Dokumentnummer
JJR_19770317_OGH0002_0070OB00813_7600000_002