RS OGH 1977/3/17 7Ob654/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1977
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Norm

AußStrG §9 A2b
AußStrG §178

Rechtssatz

Kein Anspruch eines Erben auf Äußerung des Verlassenschaftsgerichtes einem deutschen Gericht gegenüber, ob es einen Antrag auf Entlassung der durch ein deutsches Gericht legitimierten Personen sachlich prüfen würde und entscheiden könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0006774

Dokumentnummer

JJR_19770317_OGH0002_0070OB00654_7600000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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