Norm
StGB §35Rechtssatz
Bei tristen sozialen und familiären Verhältnissen des Angeklagten ist diesem nur ein eingeschränkter Vorwurf wegen des gewohnheitsmäßigen Alkoholgenuß zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0091085Dokumentnummer
JJR_19770317_OGH0002_0130OS00024_7700000_001