Norm
ABGB §1154 Abs3Rechtssatz
Der Einwand der Unmöglichkeit der Erfüllung des höchstpersönlichen Naturalanspruches auf Dienstfreistellung infolge zu kurzer Dauer des Dienstverhältnisses steht nicht dem Anspruch auf Urlaubsentgelt entgegen, das gemäß § 1154 Abs 3 ABGB mit der Beendigung des Dienstverhältnisses fällig wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Urlaubsgesetz, Urlaub, Entschädigung, Urlaubsentschädigung, Entgelt, Angestellte, Auflösung, Ende, FreistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0028170Dokumentnummer
JJR_19770322_OGH0002_0040OB00007_7700000_003