Norm
EO §78Rechtssatz
Ein Revisionsrekurs gegen einen Beschluss des Rekursgerichtes, womit über aufgelaufene Verwahrungskosten abgesprochen wird, ist unzulässig.
Anmerkung
Bem: Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen in ein einziges Rechtssatzdokument. Der Rechtssatz sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0002324 zitiert werden.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0002324;RS0002464Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015