Norm
StPO §198Rechtssatz
Die Untersuchung mit dem "Polygraphen" (Lügendetektor) verletzt die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung des Beschuldigten und ist daher im Strafverfahren wie in den Vorermittlungen ohne Rücksicht auf sein Einverständnis unzulässig.
BGH vom 16.02.1954, 1 StR 578/53; Veröff: NJW 1954 H17,649 (Knögel, Der Lügendetektor dRZ 1954 H11,234)
Entscheidungstexte
Schlagworte
Vgl auch Entscheidungen zu § 206 StPO.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0098187Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.02.2020