Norm
ABGB §94 Abs2Rechtssatz
Dem Grunde nach kann der Unterhaltsanspruch nicht mit dem Hinweis bekämpft werden, die Betrauung mit der Haushaltsführung sei keine ausschließliche gewesen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0009725Dokumentnummer
JJR_19770324_OGH0002_0060OB00525_7700000_001