Norm
StPO §198Rechtssatz
Jede Einflußnahme auf den Angeklagten, die dessen freien Willen ausschaltet und ihm die Entscheidung darüber, ob und was er aussagen will, nimmt, ist unzulässig, und zwar auch dann, wenn er zustimmt (hier: LSD-Provokation durch einen Sachverständigen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0098197Dokumentnummer
JJR_19770324_OGH0002_0120OS00047_7700000_003