Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
Gewährung freier Verpflegung, Bekleidung oder Unterkunft durch den Dienstgeber, die Überlassung von Nutzungsrechten oder sonstigen Erwerbsgelegenheiten oder die Beistellung einer Dienstwohnung oder Werkswohnung sind Entgeltsbestandteil.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0021682Dokumentnummer
JJR_19770329_OGH0002_0040OB00011_7700000_004