Norm
StGB §290Rechtssatz
Aussagenotstand, wenn der Zeuge mangels Ausbildung und Lebenserfahrung vom Entschlagungsrecht nichts wußte und er darüber auch (entgegen § 3 StPO), obgleich dies schon aus der Natur der Frage geboten gewesen wäre nicht belehrt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0096297Dokumentnummer
JJR_19770330_OGH0002_0130OS00022_7700000_003