Norm
ABGB §364c C2Rechtssatz
An der Rechtsansicht, daß auch jenem Miteigentümer, dessen Miteigentumsanteil mit einem Belastungsverbot und Veräußerungsverbot belastet ist, der Anspruch auf Zivilteilung der Liegenschaft zusteht (SZ 35/104) ist festzuhalten, weil das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot vom Erwerber der Liegenschaft, auch wenn er nicht dem Personenkreis des § 364 c ABGB angehört, zu übernehmen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010786Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.04.2018