RS OGH 1977/3/30 1Ob544/77, 10Ob128/00x, 3Ob55/03i

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Veröffentlicht am 30.03.1977
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Norm

ABGB §863 CII
ABGB §870 DI

Rechtssatz

Bestätigt der Bedrohte nach Wegfall einer durch die Drohung begründeten Zwangslage die mit ihm geschlossene Vereinbarung frei von Willensmängeln, dann ist darin ein Verzicht auf sein Anfechtungsrecht zu erblicken, der zum Erlöschen dieses Anfechtungsrechtes führt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014257

Dokumentnummer

JJR_19770330_OGH0002_0010OB00544_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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