RS OGH 1977/3/31 2Ob214/76, 10Ob116/05i, 7Ob12/17s, 5Ob102/21t

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Veröffentlicht am 31.03.1977
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Norm

ABGB §1392 A

Rechtssatz

Durch eine Zession darf die Rechtstellung des Schuldners nicht verschlechtert werden. Der Anspruch bleibt immer derselbe - desgleichen auch die dazu gehörenden Verjährungsfristen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0032692

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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