RS OGH 1977/4/19 4Ob64/77

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Veröffentlicht am 19.04.1977
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Norm

DHG §2

Rechtssatz

War das Verhalten eines Arbeiters auf einer Baustelle einem Arbeitskollegen gegenüber zwar provokant, aber keineswegs derart, daß es von diesem als bedrohlich und gefährlich beurteilt werden mußte, so kann ihm nicht grobe Fahrlässigkeit an der Herbeiführung einer durch massive Tätigkeiten des anderen Arbeitskollegen entstandenen erheblichen Verletzung und der dadurch bedingten Arbeitsunfähigkeit angelastet werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 64/77
    Entscheidungstext OGH 19.04.1977 4 Ob 64/77
    Veröff: Arb 9580

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0054537

Dokumentnummer

JJR_19770419_OGH0002_0040OB00064_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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