- 4 Ob 328/77
Entscheidungstext OGH 19.04.1977 4 Ob 328/77
Veröff: ÖBl 1977,117
- 4 Ob 320/77
Veröff: SZ 50/86 = EvBl 1978/38 S 121 = ÖBl 1978,3 (zustimmend Anmerkung von Schönherr)
- 4 Ob 341/78
Auch; Beisatz: Hier: Mitwirkung des Landesbauamtes in Bauangelegenheiten der Gemeinden gegen pauschalierten Kostenbeitrag. (T1) Veröff: SZ 51/171 = ÖBl 1979,36
- 4 Ob 353/78
Entscheidungstext OGH 21.11.1978 4 Ob 353/78
Veröff: ÖBl 1979,70 = AnwBl 1979,465 ff; hiezu kritisch Stölzle, Wann handelt ein Rechtsanwalt "zu Zwecken des Wettbewerbs" für seinen Mandanten?
- 4 Ob 312/80
Entscheidungstext OGH 25.03.1980 4 Ob 312/80
Beisatz: Diese Absicht braucht nicht der alleinige und wesentliche Beweggrund der Handlung zu sein; es genügt, dass sie hinter den sonstigen Beweggründen nicht völlig zurücktritt (Itas-Reisen gegen den Redakteur der Druckschrift "Tourist intern"). (T2) Beisatz: Griechenland-Reisen. (T3) Veröff: ÖBl 1981,45
- 4 Ob 320/81
Entscheidungstext OGH 24.03.1981 4 Ob 320/81
Beis wie T2; Beisatz: Polstermöbel (T4)
- 4 Ob 321/81
Entscheidungstext OGH 24.03.1981 4 Ob 321/81
Beis wie T4
- 4 Ob 314/82
Entscheidungstext OGH 04.05.1982 4 Ob 314/82
Auch; Veröff: ÖBl 1982,124
- 4 Ob 330/82
Entscheidungstext OGH 04.05.1982 4 Ob 330/82
Beisatz: Gemeinde Walchsee. (T5)
- 4 Ob 376/82
Entscheidungstext OGH 12.10.1982 4 Ob 376/82
Veröff: ÖBl 1983,13
- 4 Ob 377/86
- 4 Ob 338/87
Beis wie T2; Veröff: WBl 1988,99 = MR 1988,84
- 4 Ob 406/87
Vgl auch; Veröff: SZ 61/134 = WBl 1988,433 = ÖBl 1989,77
- 4 Ob 49/88
- 4 Ob 56/88
Beisatz: Notwehrgemeinschaft der Bauern. (T6) Veröff: SZ 61/194
- 4 Ob 44/88
Vgl auch; Veröff: MR 1988,158 (Korn)
- 4 Ob 34/89
- 9 ObA 231/90
Entscheidungstext OGH 26.09.1990 9 ObA 231/90
Veröff: Arb 10892
- 4 Ob 105/91
Beisatz: Ein solcher Nachweis ist aber auch im Fall der Förderung fremden Wettbewerbs dann entbehrlich, wenn eine typisch darauf gerichtete Handlung vorliegt (hier: satzungsmäßige Herausgabe eines Regionalprospektes durch einen Fremdenverkehrsverein). (T7)
- 4 Ob 62/92
Auch; Veröff: SZ 65/133
- 4 Ob 118/93
Auch; Beis wie T7
- 4 Ob 1/94
Beis wie T7; Beisatz: Da die auftragsgemäße Gestaltung einer Werbung durch ein Werbeunternehmen gar keinen anderen Zweck erkennen lässt als den einer Förderung des Wettbewerbs des Auftraggebers zum Nachteil seiner Mitbewerber, kann hier die dementsprechende Wettbewerbsabsicht keineswegs völlig in den Hintergrund getreten sein. (T8)
- 4 Ob 130/94
Auch; Beis wie T7; Beis wie T8
- 4 Ob 51/95
Auch
- 4 Ob 67/95
auch; Beis wie T7; Beisatz: Das Tatbestandsmerkmal der Absicht, fremden Wettbewerb zu fördern, ist enger als das für den Gehilfen begriffswesentliche Erfordernis der "bewussten" Förderung des unmittelbaren Täters. (T9)
- 4 Ob 10/96
Auch; Beis wie T7 nur: Ein solcher Nachweis ist aber auch im Fall der Förderung fremden Wettbewerbs dann entbehrlich, wenn eine typisch darauf gerichtete Handlung vorliegt. (T10) Veröff: SZ 69/59
- 4 Ob 2170/96p
Entscheidungstext OGH 12.08.1996 4 Ob 2170/96p
Vgl; Beis wie T10
- 4 Ob 68/97x
Vgl auch
- 4 Ob 20/97p
Auch; Beis wie T9; Beis wie T10
- 4 Ob 13/98k
Aber; Beisatz: Ist auf Grund der Umstände des einzelnen Falles die Wettbewerbsabsicht des Täters, der nicht Mitbewerber ist, offenkundig, dann braucht der Kläger diese Absicht nicht zu beweisen (
§ 269 ZPO). Das mag zwar bisher in der Rechtsprechung nur in Fällen ausgesprochen worden sein, wo der Täter Unternehmer war, ist aber Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes, sodass es insoweit einer Rechtsprechung zur Haftung des Arbeitnehmers, dessen Wettbewerbsabsicht auf der Hand liegt, nicht bedarf. (T11)
- 4 Ob 12/98p
Auch; Beis wie T11 nur: Ist auf Grund der Umstände des einzelnen Falles die Wettbewerbsabsicht des Täters, der nicht Mitbewerber ist, offenkundig, dann braucht der Kläger diese Absicht nicht zu beweisen (
§ 269 ZPO). (T12)
- 4 Ob 270/98d
Auch; Beis wie T10
- 4 Ob 135/99b
Vgl auch; Beis wie T10
- 4 Ob 164/99f
Auch; Beisatz wie T11 nur: Ist auf Grund der Umstände des einzelnen Falles die Wettbewerbsabsicht des Täters, der nicht Mitbewerber ist, offenkundig, dann braucht der Kläger diese Absicht nicht zu beweisen (
§ 269 ZPO). (T13)
- 4 Ob 27/00z
Auch
- 4 Ob 26/00b
Auch
- 4 Ob 38/01v
Auch; Beis wie T13
- 8 ObA 311/01w
- 4 Ob 201/02s
Vgl auch; Beisatz: Die Absicht, fremden Wettbewerb zu fördern, ist zwar regelmäßig nicht zu vermuten; sie ist aber offenkundig, wenn erst sie es möglich macht, die Absicht, möglichst hohe Einnahmen zu erzielen, zu verfolgen. (T14)
- 4 Ob 192/03v
Auch; Beisatz: Die Bescheinigung der Absicht ist entbehrlich, wenn eine typisch auf die Förderung fremden Wettbewerbs gerichtete Handlung vorliegt. (T15)
- 4 Ob 238/06p
Beisatz: Eine allenfalls vorhandene Absicht zur Förderung fremden Wettbewerbs (nämlich der Ärzte) tritt bei den Sozialversicherungsträgern gegenüber der Erfüllung der ihnen übertragenen gesetzlichen Pflichten völlig in den Hintergrund, wenn sie zur Sicherstellung des gesetzlich vorgegebenen Sachleistungssystems mit den Leistungserbringern privatrechtliche Verträge abschließen. (T16)
- 4 Ob 127/08t
Beis wie T10; Beis wie T12; Beisatz: Hier: Noch zur Rechtslage vor der UWG-Novelle 2007. (T17); Veröff: SZ 2008/132
- 4 Ob 10/09p
Vgl; Beis ähnlich wie T10; Beisatz: Zur Rechtslage nach der UWG-Novelle 2007. (T18)
- 4 Ob 47/09d
Vgl; Beis wie T10; Beis wie T12; Beis wie T13; Beisatz: Eine auf die Förderung fremden Wettbewerbs gerichtete Handlung ist insbesondere anzunehmen, wenn ein Dienstnehmer offenkundig nicht im eigenen, sondern (zumindest auch) im Interesse seines Dienstgebers handelt. (T19)
- 4 Ob 40/11b
Vgl; Beisatz: Wegen des generellen Wegfalls der Wettbewerbsabsicht als Tatbestandsmerkmal des
§ 1 UWG durch die UWG?Novelle 2007 kommt es nicht mehr auf die Absicht an, fremden Wettbewerb zu fördern, sondern auf die Eignung des Verhaltens, sofern nicht bei objektiver Betrachtung eine andere Zielsetzung eindeutig überwiegt. (T20); Beisatz: Hier: Öffentliche Hand. (T21); Veröff: SZ 2011/75
- 4 Ob 76/12y
Entscheidungstext OGH 10.07.2012 4 Ob 76/12y
Vgl; Beis ähnlich wie T20
- 4 Ob 74/15h
Entscheidungstext OGH 19.05.2015 4 Ob 74/15h
auch; Beis wie T20
- 4 Ob 129/15x
Entscheidungstext OGH 17.11.2015 4 Ob 129/15x
Vgl; Beis wie T20
- 4 Ob 78/17z
Entscheidungstext OGH 27.07.2017 4 Ob 78/17z
Auch; Beis wie T20
- 4 Ob 117/21s
Vgl; Beis wie T20
- 4 Ob 47/22y
Vgl; Beis wie T20