Norm
StPO §35 Abs2 ARechtssatz
Das Recht zur Teilnahme an Beratungen des Gerichtshofes steht dem Staatsanwalt auch in Privatanklagesachen zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0097064Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009