Norm
AZG §2 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Wertung als Arbeitszeit setzt voraus, dass der Dienstnehmer während dieses Zeitraumes Arbeit tatsächlich geleistet hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0051370Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.07.2021