Norm
ABGB §1295 IId4b1Rechtssatz
Zur Kennzeichnungspflicht einer im Bereich der durch das Schifahren entstandenen Pistenverbreiterung befindlichen Gefahrenstelle durch den Eigentümer einer Sesselbahn.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0023634Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.06.2018