Norm
StGB §58 Abs3Rechtssatz
Hebt der OGH in Stattgebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ein ohne Verfolgungsantrag erlassenes Straferkenntnis auf, so spricht er - bei Vorliegen des Strafaufhebungsgrundes der Verjährung - sogleich die Einstellung des Verfahrens aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0092057Dokumentnummer
JJR_19770420_OGH0002_0100OS00060_7700000_001