Norm
ABGB §833 ARechtssatz
Dem Mitbesitzer steht gegen den anderen Mitbesitzer die Besitzstörungsklage zu, wenn dieser den Besitz ganz an sich zieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0013380Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008