Norm
ABGB §380Rechtssatz
Eine Grundbuchsurkunde ist in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Auch die Aufsandungserklärung ist ein Teil des Konsensualvertrages. Es genügt daher bei einer Höchstbetragshypothek, wenn die in der Haftungserklärung angeführten Forderungen in der Aufsandungserklärung durch Angabe der möglichen Rechtsgründe präzisiert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010950Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.03.2022