Norm
AußStrG §14 Abs2 B3Rechtssatz
Die Frage, ob das Ausmaß des zu leistenden Unterhaltes in Bruchteilen des Arbeitseinkommens des Unterhaltsschuldners (§ 10a EO) oder mit einem bestimmten Betrag (entsprechend dem § 7 Abs 1 EO) festgesetzt werden kann, ist eine verfahrensrechtliche Frage, die nicht zum Komplex der Unterhaltsbemessung iS des § 14 Abs 2 AußStrG gehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0000510Dokumentnummer
JJR_19770426_OGH0002_0030OB00512_7700000_001