Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Überraschendes Ausschwenken nach links als unfallsauslösendes überwiegendes Verschulden (2 : 1) gegenüber einem unter Verstoß gegen die Bestimmung des § 20 Abs 2 StVO erfolgten Überholmanöver.
Entscheidungstexte
Schlagworte
LkwEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0027245Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2010