Norm
StVO §26 Abs2Rechtssatz
Kein Verschulden des Lenkers eines im Einsatz befindlichen Rettungsfahrzeuges, der mit über einhundertzwanzig km/h auf einem selbständigen Gleiskörper im Stadtgebiet fährt, bei Kollision mit einem links einbiegenden Kraftfahrzeug, weil ersterer damit rechnen konnte, daß seinem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz gemacht werde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0075084Dokumentnummer
JJR_19770428_OGH0002_0020OB00031_7700000_002