Norm
StGB §22Rechtssatz
"Dem Mißbrauch ergeben" verlangt keine "Sucht" in medizinischen Sinn, sondern den Gebrauch mit einer Selbstverständlichkeit und einem Bedürfnis, daß er nur unter äußerster Willensanstrengung unterlassen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0090079Dokumentnummer
JJR_19770428_OGH0002_0130OS00048_7700000_001