Norm
ABGB §1097Rechtssatz
Bei der Beurteilung des Ersatzanspruches nach § 1097 ABGB kommt es auch darauf an, ob die getroffene Maßnahme zumindest in dem Sinn unnütz war, daß der ernste Schaden des Hauses dadurch nicht wirklich behoben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0020571Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.02.2019