Norm
EKHG §11 B1Rechtssatz
Keine außergewöhnliche Betriebsgefahr liegt vor, wenn ein Einsatzfahrzeug mit sehr hoher Geschwindigkeit (über einhundertzwanzig km/h im Stadtgebiet), jedoch auf selbständigem Gleiskörper, fährt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0058708Dokumentnummer
JJR_19770428_OGH0002_0020OB00031_7700000_001