Norm
ABGB §364c B3Rechtssatz
Das von einem Miteigentümer zu Gunsten eines anderen Miteigentümers eingeräumte Veräußerungsverbot stellt (nach den Umständen des Falles) einen Verzicht auf den "unbedingten" Teilungsanspruch dar. In einem solchen Fall kann Teilung nur aus wichtigen Gründen bei Interessenabwägung verlangt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010746Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.10.2020