Norm
DSt 1872 §2 ERechtssatz
Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung durch Schreiben an die Rechtsanwaltskammer folgenden Wortlautes: "Sollte meine Enthebung nicht umgehend erfolgen, sehe ich mich genötigt, zu Prozeßbeginn in der Öffentlichkeit die Erklärung abzugeben, daß ich im Hinblick auf den Umfang der gegenständlichen Causa und der späten Bestellung durch den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann, eine Sache, deren Strafsatz bis lebenslang geht, unvorbereitet zu verteidigen".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0054953Dokumentnummer
JJR_19770502_OGH0002_000BKD00037_7600000_001