RS OGH 1977/5/3 4Ob506/77

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Veröffentlicht am 03.05.1977
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Norm

ABGB §986 A

Rechtssatz

Bei Sicherung eines zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einmal zurückzuzahlenden Betrages führt eine Schwellklausel nur dann zu einer Vereinfachung der Abrechnung, wenn der zu zahlende Betrag entsprechend dem Verhältnis der Indexzahlen zur Zeit des Vertragsabschlusses und zur Zeit der tatsächlichen Zahlung errechnet wird, zwischenzeitige Veränderungen also übergangen werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 506/77
    Entscheidungstext OGH 03.05.1977 4 Ob 506/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0019205

Dokumentnummer

JJR_19770503_OGH0002_0040OB00506_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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