RS OGH 1977/5/3 5Ob552/77, 1Ob634/78, 7Ob741/79, 7Ob714/82, 8Ob562/93, 5Ob178/08z, 4Ob199/09g, 6Ob17

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Veröffentlicht am 03.05.1977
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Norm

ABGB §879 Abs2 Z4 D1

Rechtssatz

Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Wuchers setzt ein auffallendes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, die mangelnde Wahrungsmöglichkeit der Äquivalenz seitens des Bewucherten wegen Leichtsinns, Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung und schließlich die Ausnützung der Lage des Bewucherten durch den Wucherer voraus.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Wucher

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0016861

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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