Norm
ABGB §880a BRechtssatz
Wer sich eine Bankgarantie zur Sicherung der Ansprüche ausbedingt, will in aller Regel erreichen, dass ihm Einwendungen aus dem Grundgeschäft nicht entgegengehalten werden können, und zwar nicht nur solche, die sich auf den Inhalt, sondern auch solche, die sich auf das Bestehen der Verpflichtung und deren Rechtsgültigkeit beziehen. Der Begünstigte will gerade ausschliessen, dass durch die Erhebung von Einwendungen welcher Art immer, die Erfüllung seiner Ansprüche hinausgezögert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0016939Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.09.2014