Norm
StGB §275Rechtssatz
"Bevölkerung" ist die Einwohnerschaft eines Gebiets (Bundesgebiet oder Teile hievon: Länder, Bezirke, Gemeinden). "Großer Personenkreis" ist eine nicht durch den Wohnsitz begründete Ansammlung von Menschen (etwa auf einem Bahnhof, auf einem Flugplatz oder aus Anlaß von politischen, religiösen, sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen). Kleine Personengruppen wie eine Dorfgemeinschaft, mehrere Familien oder ähnlich geringe Personenmehrheiten scheiden als Schutzobjekte aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0095938Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.06.2014