RS OGH 1977/5/12 7Ob19/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.1977
beobachten
merken

Norm

ABGB §862
VersVG §3

Rechtssatz

"Annahme" des Versicherungsantrages nach Ablauf der vom Antragsteller gesetzten Bindungsfrist ist neuer Antrag auf Abschluß des Versicherungsantrages, den nun der Versicherer an den Gegner richtet und der wieder annahmebedürftig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014062

Dokumentnummer

JJR_19770512_OGH0002_0070OB00019_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten