Norm
ABGB §142 CaRechtssatz
Besonders ein Kleinkind bedarf der mütterlichen Obsorge und des ständigen Kontaktes mit seiner Mutter; daher können nur besonders schwerwiegende Gründe die Eignung der Mutter zur Pflege und Erziehung ihres Kindes in Frage stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0047839Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009