Norm
AngG §10 Abs4 IRechtssatz
§ 10 Abs 4 spricht keinen Anspruchsverlust hinsichtlich der Verprovisionierung bereits während des Arbeitsverhältnisses abgeschlossener Geschäfte aus, wenn die diesbezüglichen Zahlungen erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Ende, Auflösung, Angestellte, Entgelt, Lohn, Gehalt, Verlust, Provision, Beteiligung, Vergütung, Belohnung, Bezahlung, Vertreter, VermittlerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0028124Dokumentnummer
JJR_19770517_OGH0002_0040OB00076_7700000_001