Norm
ABGB nF §164 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Rechtsansicht, daß die Vaterschaftsanerkenntnisse eines Mannes, der erst später wegen Trunksucht beschränkt entmündigt wurde, wegen des Mangels eines Beistandes zur Zeit der Anerkenntnisse nicht gemäß § 164 Abs 1 Z 3 ABGB als rechtsunwirksam festgestellt werden könnten, ist nicht als offenbar gesetzwidrig anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0086556Dokumentnummer
JJR_19770524_OGH0002_0030OB00544_7700000_001