Norm
ABGB §833 C1Rechtssatz
Der gekündigte Verwalter ist nicht berechtigt, die Mißachtung von Anhörungsrechten der Miteigentümerminderheit durch die kündigende Mehrheit zu rügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0013453Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008