Norm
ASVG §332 ARechtssatz
Auch dem Schädiger kann nicht zugebilligt werden, dem Geschädigten, dessen Leistungsanspruch gegen seinen Sozialversicherungsträger mit rechtskräftigem Bescheid verneint wurde und dem auch keine Leistungen ausgezahlt wurden, den Schadenersatz mit der Behauptung zu verweigern, es bestünde doch eine solche Leistungspflicht des Sozialversicherungsträgers, und solcherart für einen von ihm verschuldeten Schaden weder dem Geschädigten noch dem Sozialversicherungsträger Ersatz zu leisten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0037295Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.02.2014