Norm
ASVG §332 ARechtssatz
Dem Geschädigten kann nicht zugebilligt werden, denselben Ersatz, den er vom Sozialversicherungsträger unter Geltendmachung der Voraussetzungen der Leistungspflicht des letzteren mit Erfolg begehrt hat, vom Schädiger mit der Behauptung nochmals zu verlangen, es fehle an den im § 332 ASVG geforderten Voraussetzungen für den Anspruchsübergang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0085286Dokumentnummer
JJR_19770525_OGH0002_0080OB00079_7700000_003