RS OGH 1977/5/25 8Ob79/77, 8Ob216/82

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Veröffentlicht am 25.05.1977
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Norm

ASVG §332 A

Rechtssatz

Dem Geschädigten kann nicht zugebilligt werden, denselben Ersatz, den er vom Sozialversicherungsträger unter Geltendmachung der Voraussetzungen der Leistungspflicht des letzteren mit Erfolg begehrt hat, vom Schädiger mit der Behauptung nochmals zu verlangen, es fehle an den im § 332 ASVG geforderten Voraussetzungen für den Anspruchsübergang.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0085286

Dokumentnummer

JJR_19770525_OGH0002_0080OB00079_7700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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