Norm
StPO §433Rechtssatz
Soweit das Merkmal der Begehung neuer strafbarer Handlungen mit schweren Folgen nicht ausreichend festgestellt ist, wird - (nach Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde) der Berufung Folge gegeben, das Urteil aufgehoben und die Strafsache zur neuerlichen Verhandlung zurückverwiesen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0101715Dokumentnummer
JJR_19770526_OGH0002_0130OS00059_7700000_002