Norm
AktG §95Rechtssatz
Art und Umfang der Haftung der Aufsichtsratmitglieder einer Aktiengesellschaft ist im Weg der Auslegung der Vorschriften, die die Aufgaben des Aufsichtsrates und seine Stellung im Verhältnis zum Vorstand ordnen, zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0049293Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.12.2020