Norm
1.DVEheG §76Rechtssatz
Voraussetzung für die Beachtlichkeit von Neuerungen im Berufungsverfahren ist auch im Eheverfahren deren Wesentlichkeit. Das neue tatsächliche Vorbringen muß im Falle seiner Erweislichkeit geeignet sein, eine andere Entscheidung herbeizuführen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0042012Dokumentnummer
JJR_19770602_OGH0002_0070OB00579_7700000_001