Norm
AnerbenG §1Rechtssatz
Nicht unter allen Umständen steht die Verpachtung von Teilen der landwirtschaftlich genutzten Fläche an jeweils mehrere Pächter der Annahme der Erbhofeigenschaft entgegen (wie 6 Ob 130/75; Ablehnung Edlbacher AnerbenG Seite 20 Anmerkung 3).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0050232Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020