RS OGH 1977/6/7 3Ob60/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.1977
beobachten
merken

Norm

EO §146
EO §211
EO §219 Abs1

Rechtssatz

Unter Deckungskapital wird jenes Kapital verstanden, welches erforderlich ist, um pfandrechtlich sichergestellte Ansprüche auf Renten (und andere in der genannten Gesetzesstelle angeführte wiederkehrende Zahlungen) aus seinen Zinsen zu berichtigen, während unter "Entschädigungsanspruch" jener Anspruch zu verstehen ist, den der dinglich Berechtigte bei den in § 211 Abs 1 EO angeführten Rechten durch Anmeldung geltend machen kann.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 60/77
    Entscheidungstext OGH 07.06.1977 3 Ob 60/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0002897

Dokumentnummer

JJR_19770607_OGH0002_0030OB00060_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten