Norm
EO §382 Z8 litb IVCRechtssatz
Kann der gefährdete Ehegatte sein dringendes Wohnbedürfnis in einem Teil der Ehewohnung befriedigen, kann sich der Auftrag an den anderen Ehegatten zum Verlassen der Wohnung auf diesen Teil beschränken, wenn dies nach der Beschaffenheit der Wohnung und der Art der hintanzuhaltenden Gefährdung tunlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0005995Dokumentnummer
JJR_19770607_OGH0002_0010OB00615_7700000_001